NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 (Volltext als PDF) ist seit 2023 auf EU-Ebene in Kraft
Als Richtlinie nicht direkt anwendbar, sondern erst in nationales Recht umzusetzen
Das nationale Recht muss ab 18. Oktober 2024 angewendet werden
NIS2 gibt Mindeststandard vor, d.h. die EU-Staaten dürfen strengere Vorschriften erlassen
In Deutschland wurde bisher ein Referentenentwurf für das NIS2-Umsetzungsgesetz bekannt